Weyd-Wings Prime Event-Solutions

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AGB

1. Einbeziehung der AGB 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung, sowie für die Erbringung von sonstigen Sach- und Dienstleistungen. Diese AGB sind ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

 

2. Schriftformklausel/Unwirksamkeit 

Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder Email genügt dem Erfordernis der Schriftform. Im Zweifelsfall hat der Absender den Zugang beim Empfänger zu beweisen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


3. Zustandekommen des Vertrages

Angebote von Weyd-Wings sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter. Änderungen und Abänderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. 

4. Stornierung, Kündigung und Rücktritt 

(1) Eine Stornierung/Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Der Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtert haben, z.B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird,
(b) zu befürchten ist, dass der Mieter die Mietsache vertragswidrig benutzt z.B. unerlaubt bauliche Veränderungen an dem Mietobjekt vornimmt oder vorzunehmen beabsichtigt, oder die Mietsache in das außereuropäische Ausland zu verbringen beabsichtigt,
(c) der Mieter im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung in Verzug gerät.
(3) Im Falle der Stornierung/Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Schadensersatz fordern. Dieser beläuft sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigt sich wie folgt:
ab 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
ab 7 Tage vor Mietbeginn 75 % des Gesamtpreises
ab 2 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises
Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.
(4) Für den Fall, dass der Vermieter aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert ist, ist der Mieter zum Rücktritt berechtigt. 

5. Pflichten Vermieter 

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung ihm bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.

(2) Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten des Vermieters sind nur annähernd maßgebend. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit wird nicht übernommen.
(3) Der Vermieter bemüht sich, den einwandfreien Zustand der Mietsache zu gewährleisten sowie Reservierungen und Zustellungen vereinbarungsgemäß durchzuführen.
(4) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen entbinden den Vermieter für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

 

 

6. Pflichten des Mieters

(1) Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzession, GEMA-Anmeldung etc. sowie deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Hierfür entstehende Gebühren sind vom Mieter zu tragen. Gleiches gilt für Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen
zusammenhängen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und
Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie der erforderlichen Einsatzzeiten.
Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die vom Mieter mitgeteilten Informationen unzureichend sind, wird der Vermieter dies unverzüglich mitteilen.
(3) Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort zu informieren.
(4) Der Mieter hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder – Schwankungen hat der Mieter einzustehen.
(5) Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Mieter hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.
(6) Sofern die Parteien nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart haben, verpflichtet sich der Mieter, das allgemein für die und durch die jeweiligen Mietgegenstände, insbesondere auch im Hinblick auf die geplante Veranstaltungsverwendung, bestehende Risiko (Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Er wird dem Vermieter den Abschluss einer solchen Versicherung spätestens bei Übernahme der Mietsache nachweisen. Der Mieter wird von der Pflicht nicht dadurch befreit, dass der Vermieter sich die Versicherung nicht nachweisen lässt. Insbesondere führt die fehlende Anforderung des Nachweises nicht dazu, dass der Vermieter die Versicherung abschließt.
 

7. Rückgabe der Mietgegenstände 

(1) Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand im Lager des Vermieters (während der Öffnungszeiten) spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben.

(2) Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör. Der Mieter hat andernfalls die Kosten der defekten Mietgegenstände zu ersetzen. Eine Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. 


8. Haftung des Mieters 

(1) Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln.

(2) Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung) an der Mietsache, die während der Mietzeit an der Mietsache und dem überlassenen Zubehör und von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die infolge einer Pflichtverletzung nach Ziffer 6. dieser AGB entstanden sind. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
(3) Der Mieter haftet dem Vermieter auch für solche Schäden, die darauf zuzuführen sind, dass der Mieter es schuldhaft unterlässt, etwaige Mängel bzw. Leistungsstörungen anzuzeigen.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Anmietung der Mietsache gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen entstehen. 

 

 

9. Übergabe und Mietdauer

(1) Der Vermieter erfüllt den Mietvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, durch Bereitstellung des Mietgegenstandes an seinem, im Mietvertrag benannten Geschäftsstandort. Der Gefahrenübergang auf den Mieter findet mit Übergabe des Gegenstandes an den Mieter statt.
(2) Die Mietzeit beginnt, wenn nicht anders vereinbart, ungeachtet der regulären Öffnungszeiten des Vermieters (s.u.) am vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager des Vermieters um 12.00 Uhr (Mietbeginn) und endet am vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände wieder in unserem Lager um 12.00 Uhr (Mietende).
Gibt der Mieter die Mietsache nicht fristgerecht zurück, so hat er den Vermieter hierüber zu informieren. Der Vermieter kann vom Mieter im Falle der verspäteten Rückgabe der Mietsache Schadensersatz verlangen.
Die regulären Öffnungszeiten des Vermieters sind werktags (Montag bis Freitag) von 10.00 – 18.00 Uhr.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen und dem Vermieter einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der Schriftform. 

 

10. Langfristige Vermietung

(1) Soweit die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Mieter die Mietsache aufgrund verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen sowie auch die Wartung der Mietsache selbständig und auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
(3) Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, die Instandsetzung der Mietsache vorzunehmen sofern diese durch Schäden, die der Risikosphäre des Mieters zugeordnet werden können, entstanden sind.
(4) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine zu geben. Sofern diese Termine bereits bei Anmietung feststehen, hat der Vermieter die Termine bei Übergabe der Mietsache mitzuteilen.
(5) Wird die Mietsache zurückgegeben, ohne dass die geschuldeten Arbeiten vom Mieter vorgenommen wurden, so ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. Bedingt dieses einen Ausfall der Mietsache im Hinblick auf eine mögliche Vermietung, ist der Mieter auch zum Ersatz des durch die unterbliebene Drittvermietung dem Vermieter entstandenen Schadens verpflichtet.

 

 

11. Vergütung, Verzug und Einreden

(1) Sofern eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, richtet sich diese nach den aktuellen Preislisten des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, Vorkasse oder die Hinterlegung einer Sicherheit nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen.
Zahlungsanweisungen gelten erst am Tag des Eintrittes der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.
(2) Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Mieter die Verzugszinsen nach § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Der Mieter kann Zurückbehaltungsrechte nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

12. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann. In den vorgenannten Fällen beschränkt sich die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichterfüllungen seiner Erfüllungsgehilfen. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, den Körper oder Gesundheit.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute sind, am Geschäftssitz des Vermieters.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertrieb

Stand 12/2020

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Weyd-Wings Prime Event-Solutions, Inh. Henning Weyd, Gluckstraße 54a, 22081 Hamburg (nachfolgend Weyd-Wings genannt). Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Weyd-Wings ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

3. Preise, Verpackung und Versand, Teillieferungen

(1) Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Weyd-Wings sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

(2) Unsere Preise sind grundsätzlich die zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxys) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde.

(3) Preise von Produkten, die als Vorankündigung markiert sind, basieren auf unverbindlichen Angaben von Lieferanten oder Herstellern und können sich bis zum Erscheinen des Produktes ändern. Vorangekündigte Produkte können zum angezeigten Preis bestellt werden. Weyd-Wings kann bei Vorankündigungen weder den Preis, den Erscheinungstermin noch das Erscheinen zusichern. Bei eintretenden Änderungen wird Weyd-Wings mit dem Kunden vor Ausführung des Auftrages Rücksprache halten. Sollte der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein, wird der Auftrag nicht durchgeführt.

(4) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von Weyd-Wings in den Versandkosten berechnet.

(5) Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden vor einer Bestellung im Angebot berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen.

(6) Bei Teillieferungen, die durch Weyd-Wings veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

4. Lieferzeiten

(1) Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 48 Stunden zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Sollten nach einer Bestellung Verzögerungen auftreten, wird der Kunde darüber automatisch von uns informiert und hat jederzeit vor Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.

(4) Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Firma Weyd-Wings vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5. Gefahrenübergang und Gewährleistung

(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von Weyd-Wings ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware durch das beauftragte Transportunternehmen dem Kunden übergeben wurde.

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung von Weyd-Wings müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

(4) Weyd-Wings übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.

(5) Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von Weyd-Wings am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so wird im Falle eines Mangels gemäß § 476 BGB innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahr Übergang vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahr Übergang mangelhaft war.

(6) Weyd-Wings gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahr Überganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

(7) Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Weyd-Wings hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.

6. Haftungsbeschränkungen

(1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen Weyd-Wings als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt Weyd-Wings bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den zehnfachen Betrag des Auftragswertes.

7. Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Weyd-Wings sofort ohne Abzug fällig.

(2) Der Kunde hat die Wahl aus verschiedenen Zahlungsarten, die abhängig von der Bestellsumme, der Lieferart und dem Versandziel angeboten werden.

(3) Weyd-Wings behält sich vor, in Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. In diesem Fall kann der Kunde dies akzeptieren oder von seiner Bestellung zurücktreten.

(4) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

(5) Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Wechselhergaben erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist Weyd-Wings berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz zu berechnen.

(7) Die Aufrechnung ist außer bei von Weyd-Wings anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von Weyd-Wings gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Weyd-Wings. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten des Weiteren die folgenden Regelungen: Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von Weyd-Wings stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an Weyd-Wings ab. Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

10. Rücktrittsrecht

(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist Weyd-Wings berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist Weyd-Wings zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(2) Der Kunde hat das Recht, jederzeit bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der bestellten Ware vom Kauf zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich.

11. Widerrufsrecht und Rücksendepflicht

Diese gesamte Klausel gilt nur für Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

(1) Der Kunde ist an seine Erklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerruft. Der Widerruf muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

Weyd-Wings Prime Event Solutions                                                                                                                                                                Henning Weyd
Gluckstraße 54a
D – 22081 Hamburg

(2) Nach Eingang des Widerrufs ist Weyd-Wings verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die Lieferung auf seine Kosten und Gefahr an Weyd-Wings zurückzusenden.

(3) Hat der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er Weyd-Wings die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen. Der Kunde hat im Sinne des § 357 BGB im Falle des Widerrufs Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er bei Vertragsschluss auf eine Möglichkeit hingewiesen wurde, wie eine solche Verschlechterung zu vermeiden ist.

12. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13. Datenschutz

(1) Der Kunde ermächtigt Weyd-Wings und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

(2) Weyd-Wings speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt Weyd-Wings nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.

(3) Weyd-Wings gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

14. Schlussbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

(2) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Firmensitz von Weyd-Wings vereinbart; wir sind jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

(3) Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

(5) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.




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